Wir bieten auch eine Wahlarztregelung für die „Gratiszahnspange“ an
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen (IOTN 4 und 5) haben Anspruch auf die „Gratiszahnspange.
Die Honorare für die KFO-Behandlung richten sich nach den Tarifsätzen der Krankenkassen. Davon werden 80% vom Versicherungsträger refundiert, sofern es sich um IOTN 4 oder 5 handelt. Der genaue Betrag der Zuzahlungen ist aber Jahr für Jahr variabel und muss vorher beantragt werden.
Die Hauptbehandlung darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Kosmetische, also weiße oder unsichtbare Brackets oder Schienen sind in der „Gratiszahnspange“ nicht zulässig.
IOTN-Feststellung €60
Diagnosepaket €350
IOTN-Befund und Diagnosepaket sind Teil der Hauptbehandlung und werden bei Behandlungsbeginn gutgeschrieben.
Frühbehandlung/interzeptive Behandlung €899
KFO-Hauptbehandlung
davon 1. Jahr €1.630,40
2. Jahr €905
3. Jahr €1.085
Ausgliederung bei Abbruch oder Behandlerwechsel €190
Sie fallen nicht in die Regelung „Gratiszahnspange“
Patienten, die älter als 18 Jahre sind oder nicht in IOTN 4 oder 5 fallen, behandeln wir weiterhin zu den oben genannten Tarifen für festsitzende Apparaturen. Die Krankenkassen bezuschussen die Behandlung im Regelfall wie bisher. Die Verwendung von weißen Brackets oder Schienen ist (auf Wunsch des Patienten) mit Aufzahlung möglich.